Dazu gehört einerseits die Gegenseitigkeit der Handelsnormen, mit der (vor allem durch „Spiegelklauseln“) sichergestellt wird, dass bei Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, die nach Europa importiert werden, die Umwelt- und Gesundheitsstandards der EU eingehalten werden, insbesondere was die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln betrifft. Priorität hat andererseits auch die CO2-arme Landwirtschaft, insbesondere die Kohlenstoffbindung in landwirtschaftlichen Böden.
Zudem hat sich der Vorsitz vorgenommen, die Beratungen über Folgendes voranzubringen:
- die Bewertung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der Bemühungen zur Gewährleistung der Transparenz der GAP-Reform,
- den Vorschlag für eine Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung,
- die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über geografische Angaben,
- die Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
- und die Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse der EU.
Im Bereich Fischerei will sich der Vorsitz auf die Überarbeitung der Fischereikontrollverordnung konzentrieren und eine politische Debatte über die gemeinsame Fischereipolitik und deren Umsetzung vorschlagen.
18. Januar 2022/ GD AGRI/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu