Die ASP-Leitlinien (C/2023/1504) werden von der Kommission und den Mitgliedstaaten erarbeitet, ohne damit die geltenden Rechtsvorschriften der Union einzuschränken.
Die ASP-Leitlinien:
- bieten Informationen über die bestehenden EU-Rechtsvorschriften
- veranschaulichen und fördern bewährte Verfahren im Umgang mit der ASP
- enthalten Empfehlungen bezüglich spezifischer Maßnahmen (die nicht in EU-Rechtsvorschriften festgelegt sind) zur Prävention, Bekämpfung und Tilgung der ASP in der Union
- stellen Grundsätze und Kriterien für die geografische Definition der ASP-Regionalisierung in der EU bereit
Die ASP-Leitlinien können auf die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten oder Regionen zugeschnitten werden, um den verschiedenen Risikostufen gerecht zu werden, wie sie in den Risikobewertungen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie unter Berücksichtigung der Struktur der zuständigen Veterinär- und anderen Behörden, der nationalen Rechtsvorschriften und anderer Besonderheiten auf nationaler oder lokaler Ebene definiert sind.
BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION C/2023/1504
18. Dezember 2023/ Amtsblatt
der Europäischen Union/ European Union.
https://eur-lex.europa.eu