Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union die beiden neuen Arten von Plakaten veröffentlicht, mit denen Reisende aus Drittländern auf die Veterinärbedingungen aufmerksam gemacht werden, die für in die Union eingeführte, für den persönlichen Verbrauch bestimmte Mengen an Erzeugnissen tierischen Ursprungs gelten, die im Reisegepäck mitgeführt werden.
Die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs durch Reisende stellt ein Risiko für die Tiergesundheit in der Europäischen Union dar, da diese Tierseuchenerreger enthalten können.
Nach Artikel 3 der Verordnung (EG) 206/2009 ist von den Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass aus Drittländern eintreffende Reisende an allen Orten des Eingangs in das Gebiet der Union über die Veterinärbedingungen informiert werden, die für die Einfuhr in die Union von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch gelten. Die Informationen für Reisende müssen mindestens die Informationen umfassen, die in einem der nachstehend abgebildeten Plakate enthalten sind:
Freitag, 16. November 2018/ ABl. EU/ Europäische Union.
https://eur-lex.europa.eu