Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (Verordnung über amtliche Kontrollen) veröffentlicht worden.
Mit der Veröffentlichung dieser Verordnung werden die Verordnungen (EG) 882/2004 und (EG) 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EWG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates sowie die Entscheidung 92/438/EWG des Rates mit Wirkung vom 14. Dezember 2019 aufgehoben.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen geschaffen. Dieser Rechtsrahmen hat die Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen deutlich verbessert, ebenso die Durchsetzung der Unionsrechtsvorschriften zur Lebensmittelkette, den Schutz vor Risiken für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und für das Tierwohl in der Union sowie den Schutz der Umwelt vor den Risiken, die von GVO und Pflanzenschutzmitteln ausgehen könnten. Er bildet außerdem eine solide Rechtsgrundlage für eine integrierte Vorgehensweise bei der Durchführung amtlicher Kontrollen entlang der Lebensmittelkette.
Mit der neuen Verordnung soll ein harmonisierter Unionsrahmen für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten entlang der gesamten Lebensmittelkette geschaffen werden, wobei die Bestimmungen über amtliche Kontrollen in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und in bestimmten sektoralen Rechtsvorschriften sowie die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Bestimmungen berücksichtigt werden.
Im Rahmen dieser Verordnung ist die Kommission befugt, über 70 Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um die Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Freitag, 7. April 2017/ AECOSAN/ Spanien.
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