Am 3. Juni wurden im Amtsblatt der Europäischen Union 7 Verordnungen zur Tiergesundheit veröffentlicht, die die Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen ergänzen und am 21. April 2021 in Kraft treten werden.
Die neuen Verordnungen betreffen:
- die Zulassung von Zuchtmaterialbetrieben sowie die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und die Tiergesundheit in Bezug auf Verbringungen innerhalb der Union von Zuchtmaterial von bestimmten gehaltenen Landtieren (Delegierte Verordnung (EU) 2020/686).
- die Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen (Delegierte Verordnung (EU) 2020/687)
- die Tiergesundheitsanforderungen an Verbringungen von Landtieren und Bruteiern innerhalb der Union (Delegierte Verordnung (EU) 2020/688)
- die Vorschriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status „seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen (Delegierte Verordnung (EU) 2020/689)
- Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der gelisteten Seuchen, die Überwachungsprogrammen in der Union unterliegen, des geografischen Geltungsbereichs solcher Programme und der gelisteten Seuchen, für die der Status „seuchenfrei“ von Kompartimenten festgelegt werden kann (Delegierte Verordnung (EU) 2020/690)
- die Vorschriften für Aquakulturbetriebe und Transportunternehmer, die Wassertiere befördern (Delegierte Verordnung (EU) 2020/691)
- die Vorschriften für den Eingang von Sendungen von bestimmten Tieren, bestimmtem Zuchtmaterial und bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union und für deren anschließende Verbringung und Handhabung (Delegierte Verordnung (EU) 2020/692)
8. Juni 2020/ 333-Redaktion auf Grundlage von Angaben des ABl. EU.