Die Europäische Kommission hat eine „Investitionsgerichtsbarkeit“ gebilligt, ein neues Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten, das den Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, auch bekannt als ISDS, ersetzen soll. Die ISDS-Klausel gehört zu den in der Öffentlichkeit am schärfsten kritisierten Punkten des TTIP.
Der Vorschlag für die Einrichtung einer „Investitionsgerichtsbarkeit“ basiert auf den wichtigen Beiträgen, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation zu ISDS seitens des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten, der nationalen Parlamente und der Interessenträger eingegangen sind. Das neue Verfahren stützt sich auf die gleichen Grundelemente wie nationale und internationale Gerichte und gewährleistet gleichzeitig sowohl das Regelungsrecht der Regierungen als auch Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Nach Auffassung des Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, wahrt das neue Verfahren der „Investitionsgerichtsbarkeit“ die Regulierungshoheit der Regierungen und stellt sicher, dass über Investitionsstreitigkeiten im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit entschieden wird.
Mittwoch, 16. September 2015/ EK/ Europäische Union.
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