In der Entschließung zum Bericht über die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über den Tierschutz in landwirtschaftlichen Betrieben kritisieren die Abgeordneten, dass die geltenden EU-Rechtsvorschriften zum Schutz von Tieren, die zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden, nicht in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Das Parlament fordert klarere Vorgaben, Unterstützung für Landwirte, die sie umsetzen, und Reziprozität für importierte Erzeugnisse.
Einheitliche Umsetzung und Unterstützung der Landwirte
In der Entschließung werden klarere EU-Tierschutzvorgaben gefordert, die weniger Spielraum für Interpretationen lassen. Die Rechtsvorschriften sollten in allen Mitgliedstaaten zunächst einmal einheitlich und vollständig umgesetzt werden, anstatt sie weiter zu verschärfen oder auszuweiten. Die Überarbeitung der Tierschutzvorschriften sollte sich auf wissenschaftliche Daten, Folgenabschätzungen und einen artenbezogenen Ansatz stützen.
Das Parlament gab jedoch auch zu bedenken, dass Praktiken zur Verbesserung des Tierschutzes zu höheren Produktionskosten führen und die Arbeitsbelastung der Landwirte erhöhen können. Daher müssten die Landwirte ausreichend Zeit, Unterstützung, Weiterbildung und finanzielle Mittel erhalten.
Reziprozität bei der Einfuhr
Bei der Aktualisierung der Tierschutznormen sollte die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirte auf dem globalen Agrarmarkt berücksichtigt werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, auf multilateraler Ebene und in bilateralen Abkommen Gegenseitigkeitsklauseln über die Einhaltung von Tierschutzstandards bei importierten Erzeugnissen auszuhandeln. Die Einfuhr von Tieren oder Fleischerzeugnissen nach Europa, die nicht den europäischen Tierschutzstandards entsprechen, sollte verboten werden.
Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Angesichts der Tatsache, dass die derzeitigen freiwilligen und meist privaten Tierschutzkennzeichnungssysteme in der EU sehr unterschiedlich sind, sprechen sich die Abgeordneten für verbindliche EU-Regelungen für die freiwillige Kennzeichnung aus, die einen praktischen Rahmen bieten, aber Raum für private Initiativen lassen sollen.
Nächste Schritte
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie den EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz überprüfen und bis Ende 2023 einen Vorschlag zur Tierschutzkennzeichnung vorlegen wird.
15. Februar 2022/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
https://www.europarl.europa.eu