Die EU hat den USA ihren neuen Vorschlag für den Investitionsschutz und ein neues, transparenteres System zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten präsentiert: die „Investitionsgerichtsbarkeit“.
Der endgültige Text enthält alle wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags vom 16. September, der darauf abzielt, das Recht auf Regulierung zu wahren und ein gerichtsähnliches System mit einem auf klar festgelegten Regeln basierenden Berufungsmechanismus, qualifizierten Richtern und transparenten Verfahren zu schaffen. Der Vorschlag enthält darüber hinaus weitere Verbesserungen in Bezug auf den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu dem neuen System.
Donnerstag, 12. November 2015/ EK/ Europäische Union.
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