Die Kommission hat heute die größte Reform der EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport seit 20 Jahren vorgeschlagen. Diese Maßnahme hatte sie in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ – der Agenda für nachhaltige Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung des europäischen Grünen Deals – angekündigt. Die neuen Vorschriften basieren auf neuesten wissenschaftlichen Daten und Erkenntnissen und sind auf die aktuellen technologischen Entwicklungen abgestimmt.
- Die Beförderungszeiten werden verkürzt, und bei langen Transporten müssen die Tiere für Ruhe-, Fütterungs- und Tränkpausen entladen werden. Für Schlachttiere sowie für gefährdete Tiere wie nicht abgesetzte Kälber und trächtige Tiere gelten besondere Vorschriften.
- Die Vorgaben für das Raumangebot, das jedem Tier zur Verfügung stehen muss, werden im Sinne der Tiere verbessert und stärker auf die verschiedenen Tierarten abgestimmt.
- Es werden strenge Auflagen für Transporte bei extremen Temperaturen eingeführt. Wenn die Temperatur beispielsweise 30 °C übersteigt, dürfen Transporte nur nachts erfolgen. Liegt die Temperatur unter 0 °C, müssen Straßenfahrzeuge abgedeckt werden, und die Luftzirkulation im Tierabteil muss so gesteuert werden, dass die Tiere während des Transports vor Luftzug geschützt sind. Wenn die Temperatur unter -5 °C sinkt, gilt zusätzlich die Vorgabe, dass die Transportzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf.
- Die Vorschriften für die Ausfuhr lebender Tiere aus der Union werden verschärft, einschließlich besserer Kontrollen in Drittländern, um die Anwendung von Standards sicherzustellen, die mit denjenigen in der EU vergleichbar sind.
- Digitale Instrumente sollen optimal genutzt werden, um die Durchsetzung der Transportvorschriften zu unterstützen (z. B. Echtzeit-Ortung von Fahrzeugen; zentrale Datenbank).
Die beiden Legislativvorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. In Bezug auf die Europäische Bürgerinitiative wird die EFSA auf Ersuchen der Kommission eine wissenschaftliche Bewertung vornehmen und bis März 2025 ihr Gutachten vorlegen.
7. Dezember 2023/ Europäische Kommission/Europäische Union.
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