Lettland hat die EU-Kommission über die aktuelle Situation der afrikanischen Schweinepest (ASP) innerhalb der eigenen Landesgrenzen informiert, und gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2002/60/EG wurden Schutz-und Überwachungszonen eingerichtet, in denen die Maßnahmen nach Artikel 10 und 11 der Richtlinie angewendet werden.
Um unnötige Störungen des Handels innerhalb der Europäischen Union und um ungerechtfertigte Einschränkungen beim Handel mit Drittländern zu vermeiden, muss eine genaue Liste seitens der EU über die Sperr-, Schutz-und Überwachungszonen in Hinblick auf die ASP geführt werden.
Die Schutzzone betrifft Robežnieku (Krāslavas Bezirk). Die Überwachungszone betrifft Indras, Kalniešu und Skaistas (Krāslavas) und (Konstantinovas, Dagdas, Svariņu, Bērziņu und Ķepovas (Dagdas)).
Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Juli 2014.
Tuesday July 1, 2014/ OJEU/ European Union.
http://eur-lex.europa.eu