Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 der Kommission vom 10. August 2015 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen veröffentlicht.
Die Verordnung enthält die Pflichten der zuständigen Behörden und der Unternehmen im Zusammenhang mit der Beprobung von Schlachtkörpern, legt Ausnahmen fest und regelt die Untersuchungen auf Trichinen, die amtliche Anerkennung von Haltungsbetrieben, die kontrollierte Haltungsbedingungen anwenden, sowie schließlich die Veterinärbedingungen für die Einfuhr von Fleisch, das von trichinoseanfälligen Tierarten stammt: Schwein, Wildschwein, Pferd, Wild wie etwa Bären und andere fleischfressende Säugetiere (einschließlich Meeressäuger), Reptilien und fleischfressende Vögel.
Die Verordnung stellt eine Kodifizierung der gesamten bisherigen einschlägigen Gesetzgebung dar und hebt frühere Rechtsvorschriften wie die Verordnung (EG) 2075/2005 einschließlich ihrer späteren Änderungen auf.
Fleischuntersuchungen auf Trichinen 2015/1375
Dienstag, 11. August 2015/ DOUE/ Europäische Union
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