Abkommen, das im November 2019 erstmals unterzeichnet wurde, dürfte auf beiden Seiten Vorteile für den Handel bringen und die Verbraucherinnen und Verbraucher mit neuen Qualitätserzeugnissen bekannt machen. In dem Abkommen kommt der Wunsch der EU und Chinas zum Ausdruck, den auf den vorherigen Gipfeltreffen EU-China gegebenen Zusagen nachzukommen und die internationalen Regeln als Grundlage für Handelsbeziehungen einzuhalten.
Der chinesische Markt bietet ein hohes Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke. China war im Jahr 2019 mit einem Volumen von 14,5 Mrd. EUR der drittgrößte Absatzmarkt für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus der EU. Außerdem ist China der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 % des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen. Ferner erhalten die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher durch dieses Abkommen die Möglichkeit, echte chinesische Spezialitäten zu entdecken.
Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst so bekannte Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Münchener Bier, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma oder Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen mit geografischer Angabe zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).
Das Abkommen wird nach seiner Unterzeichnung und der Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Rat offiziell angenommen. Es wird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten.
Innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens wird dessen Anwendungsbereich auf beiden Seiten um jeweils 175 zusätzliche geografische Angaben erweitert. Diese Namen müssen dasselbe Genehmigungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits im Abkommen erfassten Namen (d. h. Bewertung und Veröffentlichung zur Stellungnahme).
14. september 2020/ EK/ Europäische Union
https://ec.europa.eu