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EU und Japan bringen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zum Abschluss

Im Anschluss an die politische Grundsatzeinigung, die im Rahmen des Gipfeltreffens EU-Japan am 6. Juli 2017 erzielt wurde, hatten die Verhandlungsführer beider Seiten noch die letzten Einzelheiten zu klären, um die endgültige Fassung des Rechtsakts zu erstellen. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.

14 Dezember 2017
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Das Ende der Verhandlungen markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum größten bilateralen Handelsabkommen, das je von der Europäischen Union ausgehandelt wurde. Auf beiden Seiten werden sich durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gewaltige Marktchancen ergeben, die Zusammenarbeit zwischen Europa und Japan wird in vielen Bereichen gestärkt und das gemeinsame Engagement beider Partner für eine nachhaltige Entwicklung wird bekräftigt. Außerdem wird zum ersten Mal in einem Handelsabkommen ein spezielles Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthalten sein.

Phil Hogan, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, erklärte: „In puncto Handel mit Erzeugnissen der Agrar- und Lebensmittelbranche ist dieses Abkommen das bedeutendste und weitreichendste, das je von der EU geschlossen wurde. Es wird für unsere Exporteure von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln gewaltige Wachstumsmöglichkeiten auf einem riesigen, reifen und anspruchsvollen Markt schaffen. Es ist uns gelungen, ein beispielhaftes Freihandelsabkommen zu entwickeln, das genau unserem Exportprofil entspricht und gleichzeitig ein für beide Seiten gewinnbringendes Abkommen ist. Dabei zeigt sich die EU in einer weltweiten Führungsrolle und setzt Maßstäbe bei der Gestaltung des internationalen Handels und seiner Regeln – ein konkretes Beispiel dafür, wie die EU im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger die Globalisierung meistert. Die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU schaffen vor allem in ländlichen Regionen hochwertige Arbeitsplätze.“

Die letzten technischen Beratungen, die seit Juli stattgefunden haben, deckten unter anderem folgende Themen ab: Stabilisierung der Zusagen Japans und der EU zu Zöllen und Dienstleistungen, Einigung über endgültige Bestimmungen zum Schutz geografischer Angaben aus Japan und der EU, Fertigstellung der Kapitel zu bewährten Regulierungsverfahren und zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie zum Thema Transparenz und die Stärkung des Bekenntnisses zum Pariser Klimaschutzübereinkommen im Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Außerdem konnte in verschiedenen Teilen des Abkommens noch eine Reihe kleinerer offener Fragen geklärt werden.

Bei den Agrarausfuhren aus der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:

  • Beseitigung der Zölle für viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 %), aber auch für die Ausfuhr von Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 %)
  • Rindfleisch: erhebliche Steigerung der EU-Ausfuhren nach Japan; Schweinefleisch: zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch
  • Schutz von mehr als 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannte geografische Angaben) in Japan, sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU

Freitag, 8. Dezember 2017 / EK / Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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