Um der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in den Ländern der Europäischen Union vorzubeugen, hat die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/834 der Kommission erlassen, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde und allen Mitgliedstaaten den Versand lebender Wildschweine in andere Mitgliedstaaten und Drittländer verbietet.
Der Beschluss verbietet außerdem den Versand lebender Wildschweine aus ASP-Sperrgebieten der Tschechischen Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen und Polen in andere, nicht betroffene Gebiete der jeweiligen Länder. Diese Länder haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass keine Sendungen mit frischem Wildschweinfleisch, Fleischzubereitungen oder Fleischerzeugnissen, die aus solchem Fleisch bestehen oder solches enthalten, aus den betroffenen Gebieten in andere Mitgliedstaaten oder andere Gebiete des Hoheitsgebiets desselben Mitgliedstaats versandt werden.
Donnerstag, 7. Juni 2018/ ABl. EU/ Europäische Union.
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