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Verstärkte Unterstützung der Landwirte in der EU durch Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums

Die Europäische Kommission hat eine aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Sondermaßnahme vorgeschlagen.

24 Mai 2022
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Die Europäische Kommission hat eine aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanzierte Sondermaßnahme vorgeschlagen, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, einen einmaligen Pauschalbetrag an Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen zu zahlen, die von einem erheblichen Anstieg der Betriebsmittelkosten betroffen sind. Solche Preissteigerungen, insbesondere für Energie, Düngemittel und Futtermittel, stören den Agrarsektor und die ländlichen Gemeinschaften und führen zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen für Landwirte und kleine ländliche Unternehmen, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Indem die Unterstützung direkt auf diese Cashflow-Probleme eingeht und dazu beiträgt, die Betriebe am Leben zu erhalten, wirkt sie den Marktstörungen entgegen und trägt somit zur globalen Ernährungssicherheit bei.

Sobald diese Maßnahme von den beiden gesetzgebenden Organen angenommen ist, haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu beschließen, die verfügbaren Mittel in Höhe von bis zu 5 % ihres ELER-Haushalts für die Jahre 2021-2022 für direkte Einkommensbeihilfen für Landwirte und KMU zu verwenden, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. Dies entspricht einem potenziellen Budget von 1,4 Mrd. EUR in der EU. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Unterstützung gezielt auf Begünstigte auszurichten, die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffen sind und in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Nährstoffmanagement, effiziente Ressourcennutzung oder umwelt- und klimafreundliche Produktionsmethoden engagiert sind. Ausgewählte Landwirte und KMU könnten bis zu 15 000 EUR bzw. 100 000 EUR erhalten. Die Zahlungen sollen bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen. Um von dieser außerordentlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen die Mitgliedstaaten eine Änderung ihrer Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum vorlegen, die diese neue Maßnahme einführt.

20. Mai 2022/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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