Auf der Grundlage ihrer Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass entlang der Wertschöpfungskette für Elektrofahrzeuge in China unfaire Subventionierung vorliegt und der Autoindustrie in der EU dadurch wirtschaftlicher Schaden droht. Im Rahmen der Untersuchung wurden auch die wahrscheinlichen Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Einführer und Verwender von Elektroautos in der EU sowie auf die Verbraucher bewertet.
Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller gelten folgende unternehmensspezifische Zölle:
- BYD: 17,4 %
- Geely: 19,9 %
- SAIC: 37,6 %
Für andere bei der Untersuchung mitarbeitende Hersteller in China, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt ein gewogener durchschnittlicher Zollsatz in Höhe von 20,8 %. Der Zollsatz für sonstige, nicht mitarbeitende Unternehmen beträgt 37,6 %.
Diese vorläufigen Zölle gelten ab dem 5. Juli 2024 für höchstens vier Monate. Innerhalb dieser Frist muss letztlich durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden. Nach Annahme eines solchen Beschlusses wären die Zölle für fünf Jahre endgültig.
Die Ankündigung der Zölle hat unter den europäischen Milchbauern und Schweinefleischexporteuren große Besorgnis wegen möglicher Vergeltungszölle aus China hervorgerufen.
4. Juli 2024/ EK/ Europäische Union.
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