X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

EU: Landwirtschaftsausschuss spricht sich gegen nationale Verbote der Einfuhr von GV-Lebens- und Futtermitteln aus

Der Landwirtschaftsausschuss hat den Gesetzesvorschlag der Kommission, der den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen soll, die Verwendung EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel einzuschränken oder zu verbieten, abgelehnt.

10 September 2015
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzesvorschlag der Kommission, der den einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen soll, die Verwendung EU-weit zugelassener gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel einzuschränken oder zu verbieten, abgelehnt. Es wird befürchtet, nationale Alleingänge könnten den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verzerren und die Sektoren der europäischen Lebensmittelindustrie gefährden, die in großem Maße von der Einfuhr gentechnisch veränderter Futtermittel abhängig sind.

Die mit 28 Ja-, 8 Neinstimmen und 6 Enthaltungen verabschiedete Stellungnahme des Landwirtschaftsausschusses wird nun dem Umweltausschuss vorgelegt.

Nächste Schritte

Der für diesen Gesetzesvorschlag zuständige Umweltausschuss wird seinen Standpunkt auf seiner am 12. und 13. Oktober stattfindenden Sitzung festlegen. Danach könnte das EU-Parlament in der Plenarsitzung vom 26. bis 29. Oktober in Straßburg über den Vorschlag beraten.

 

Donnerstag, 3. September 2015/ EP/ Europäische Union.
http://www.europarl.europa.eu/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. Aktuelles zum Schwein

Neuigkeiten der Schweineindustrie in deiner E-Mail

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.