Die Mitgliedstaaten haben ihre Unterstützung für die Erstellung einer Liste antimikrobieller Wirkstoffe zugesagt, die ausschließlich der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben sollen. Das bedeutet, dass diese antimikrobiellen Wirkstoffe unter keinen Umständen bei Tieren verwendet werden dürfen. Der Verkauf von Tierarzneimitteln, die diese antimikrobiellen Wirkstoffe enthalten, wird dann verboten sein. Durch diese Maßnahme bewahrt die EU die Wirksamkeit antimikrobieller Mittel, die für die menschliche Gesundheit von größter Bedeutung sind.
Die in diesem Rechtsakt aufgeführten antimikrobiellen Mittel wurden auf Grundlage der wissenschaftlichen Beratung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) benannt. Mehr als 30 Wissenschaftler, darunter Mikrobiologen, Tierärzte und Mediziner mit Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten, waren an der wissenschaftlichen Beurteilung beteiligt.
Die Liste wird 6 Monate nach ihrer Veröffentlichung, die voraussichtlich im Sommer erfolgen wird, in Kraft treten.
4. Juli 2022/ EK/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/commission