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Europäische Kommission stärkt geografische Angaben

Durch die neuen Maßnahmen soll erreicht werden, dass geografische Angaben in der gesamten Union vermehrt genutzt werden, um die ländliche Wirtschaft zu stärken und einen besseren Schutz, insbesondere auch im Internet, zu erreichen.

4 April 2022
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Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Durch geografische Angaben werden die Namen von Erzeugnissen aus bestimmten Regionen mit besonderen Merkmalen oder Eigenschaften oder mit besonderem Ansehen vor Nachahmung oder Betrug geschützt. Gleichzeitig wird dadurch gewährleistet, dass sie in ihrer Ursprungsregion nach hohen Standards hergestellt wurden.

Durch die neuen Maßnahmen soll erreicht werden, dass geografische Angaben in der gesamten Union vermehrt genutzt werden, um die ländliche Wirtschaft zu stärken und einen besseren Schutz, insbesondere auch im Internet, zu erreichen. Ziel ist es, die hohe Qualität und die hohen Standards bei Lebensmitteln in der EU aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass unser kulturelles, gastronomisches und lokales Erbe erhalten bleibt und innerhalb der EU und weltweit als authentisch anerkannt wird.

Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor, um das bestehende System der geografischen Angaben zu stärken und zu verbessern:

  • Verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren: Die verschiedenen technischen und verfahrenstechnischen Vorschriften für geografische Angaben werden zusammengeführt, sodass es künftig ein vereinfachtes einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben gibt, unabhängig davon, ob die Antragsteller innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Da durch diese Harmonisierung die Zeit zwischen der Einreichung des Antrags und der Eintragung verkürzt wird, dürfte dies die Regelungen für Erzeuger attraktiver machen.

  • Verbesserter Online-Schutz: Durch den neuen Rahmen werden der Schutz geografischer Angaben im Internet, insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen, und der Schutz vor Eintragung wider Treu und Glauben sowie der Verwendung von geografischen Angaben im System für Domänennamen verbessert.

  • Mehr Nachhaltigkeit: Als direkte Folgemaßnahme zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ können die Erzeuger künftig in ihren Produktspezifikationen ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben, indem sie darin entsprechende Anforderungen festlegen. Dies wird zu einem besseren Schutz der natürlichen Ressourcen und der ländlichen Wirtschaft, zur Erhaltung lokaler Pflanzensorten und Tierrassen, zur Bewahrung der Landschaft im Erzeugungsgebiet und zur Verbesserung des Tierwohls beitragen. Dadurch könnten sich auch Verbraucherinnen und Verbraucher besonders angesprochen fühlen, die umweltverträglicher konsumieren wollen.

  • Gestärkte Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten müssen Vereinigungen von Erzeugern, die Erzeugnisse mit einer geografischen Angabe herstellen, auf deren Antrag anerkennen. Anerkannte Vereinigungen können dann die betreffende geografische Angabe verwalten, durchsetzen und weiterentwickeln, insbesondere, indem sie Zugang zu den für die Bekämpfung von Produktfälschungen zuständigen Behörden und Zollbehörden in allen Mitgliedstaaten erhalten.

Mit dem Vorschlag werden auch die Qualitätsregelungen für garantiert traditionelle Spezialitäten und die Verwendung des Begriffs „Bergerzeugnis“ als fakultative Qualitätsangabe beibehalten.

31. März 2022/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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