Angesichts der verschiedenen, im Verlauf des August gemeldeten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und mit dem Ziel, die Ausbreitung der Krankheit sowie Störungen des Handels mit Drittländern zu verhindern, hat die Europäische Kommission die Gebiete, die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU unterliegen, in Estland, Lettland und Litauen erweitert und neu festgelegt.
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2015/1405
Dienstag, 18. August 2015/ ABl. EU/ Europäische Union.
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