Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsbeschluss (2014/178) mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Polen, Litauen und Sardinien (Italien) erlassen.
Im Anhang sind die Mitgliedsstaaten und gefährdete Gebiete nach dem Risiko hinsichtlich der epidemiologischen Situation der afrikanischen Schweinepest gelistet. Unterschieden wird dabei, ob das Risiko sowohl für die Haus- als auch für die Wildschweine besteht oder ob nur die Wildschweine betroffen sind.
Die Versendung von lebenden Schweinen, Schweinesamen, -eizellen und -embryonen, Schweinefleisch, Schweinefleischzubereitungen, Schweinefleischerzeugnissen und allen anderen Erzeugnissen, die Schweinefleisch enthalten, sowie von Sendungen mit tierischen Nebenprodukten vom Schwein aus den im Anhang aufgeführten Gebieten ist verboten.
Durchführungsbeschluss 2014/178
OJEU/ European Union.
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