X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

Europäische Union: Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beinhaltet die systematische Sammlung und Analyse von Informationen über die Umweltauswirkungen eines Projekts durch den Bauunternehmer.

7 Juli 2014
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Der Europäische Rat hat eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt (PE-CO9S 15/14, 7927/14 ADD) angenommen. Danach folgt er den Vereinbarungen aus der ersten Lesung im Europäischen Parlament.

Das Europäische Parlament hatte in seiner Plenarsitzung vom 12. März 2014 darüber abgestimmt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beinhaltet die systematische Sammlung und Analyse von Informationen über die Umweltauswirkungen eines Projekts durch den Bauunternehmer, damit die zuständige Behörde entscheiden kann, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden soll.

Die Richtlinie bietet ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für die Prüfung der Umweltauswirkungen bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.

Monday April 14, 2014/ European Consilium/ European Union.
http://www.consilium.europa.eu/

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.