Der Europäische Rat hat eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter öffentlicher und privater Projekte auf die Umwelt (PE-CO9S 15/14, 7927/14 ADD) angenommen. Danach folgt er den Vereinbarungen aus der ersten Lesung im Europäischen Parlament.
Das Europäische Parlament hatte in seiner Plenarsitzung vom 12. März 2014 darüber abgestimmt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beinhaltet die systematische Sammlung und Analyse von Informationen über die Umweltauswirkungen eines Projekts durch den Bauunternehmer, damit die zuständige Behörde entscheiden kann, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden soll.
Die Richtlinie bietet ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für die Prüfung der Umweltauswirkungen bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten.
Monday April 14, 2014/ European Consilium/ European Union.
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