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Europäische Union: strengere Obergrenzen für Luftschadstoffe

Die zukünftige Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen soll unter anderem neue Obergrenzen für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5) enthalten.

29 Juli 2015
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Die EU-Abgeordneten des Umweltausschusses unterstützten am vergangenen Mittwoch die Pläne der Kommission und forderten strengere nationale Emissionsobergrenzen für die sechs wichtigsten Schadstoffe – wie beispielsweise Schwefeldioxid, Feinstaub und Stickstoffoxide –, um die Schadstoffemissionen in der gesamten EU bis 2030 um 70 % zu reduzieren und damit die Kosten der Luftverschmutzung um 40 Milliarden Euro zu senken.

Der Ausschuss beabsichtigt, in der zukünftigen Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen neue Obergrenzen für Quecksilber (Hg) festzulegen, die ab 2020 gelten sollen, ebenso wie neue Emissionsobergrenzen in allen Mitgliedstaaten für Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Verbindungen außer Methan (NMVOC), Methan (CH4), Ammoniak (NH3) und Feinstaub (PM2,5). Der Ausschuss betonte, dass strengere Obergrenzen erforderlich seien, um die für 2030 gesetzten Ziele erreichen zu können.
 

Mittwoch, 15. Juli 2015/ EP/Europäische Union.
http://www.europarl.europa.eu

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