Der Vorwurf: Die Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel sowie die ab dem Jahr 2020 zugelassene Betäubung der Tiere durch Landwirte mit dem zweifelhaften Narkosegas Isofluran sind verfassungswidrig.
Dass die betroffenen Ferkel selbst als Beschwerdeführer fungieren, ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein Novum. PETA betont, dass sich das Beschwerderecht der Tiere schon heute aus der deutschen Rechtsordnung ableiten lässt. Ziel der Einreichung ist es, dass dies vor Gericht explizit anerkannt wird. Damit wäre der Weg dafür frei, dass Tieren künftig weitergehende fundamentale Grundrechte zugestanden werden können.
Dienstag 19. November 2019/ PETA/ Deutchsland.
https://www.peta.de