Das Fleisch männlicher Schweine kann einen sehr unangenehmen Geruch entwickeln. Es gilt als schwer oder gar nicht verkäuflich. Unter acht Tage alte Ferkel werden deshalb bisher häufig ohne Betäubung kastriert.
Diese derzeit übliche Praxis ist ab 2021 verboten. Dann dürfen Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden.
Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration
Derzeit stehen Schweinemästern nach wissenschaftlichem Stand drei Verfahren für das Mästen männlicher Schweine zur Verfügung: Die Aufzucht der unkastrierten Ferkel (Jungebermast), die Impfung gegen Ebergeruch und die chirurgische Kastration unter Vollnarkose. Alle drei genügten bisher den Praxisanforderungen nicht ausreichend. Die verbleibende Zeit bis 2021 muss deshalb genutzt werden, um die vorhandenen Verfahren zusammen mit den Beteiligten praxistauglich zu machen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt diesen Prozess.
Vollnarkose mit Isofluran nun möglich
Nun gibt es ein praxisgerechtes Verfahren, das die chirurgische Ferkelkastration unter Vollnarkose und tierschutzgerechten Bedingungen gewährleistet. Bereits Ende November 2018 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran, das eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration ermöglicht, zugelassen.
Die heute vom Kabinett verabschiedete Verordnung erlaubt es zudem, dass Landwirte oder andere sachkundige Personen für die Anwendung des Narkosemittels theoretisch und praktisch geschult werden. Sie können dann nach abgelegter Prüfung das Narkosemittel selbst fachgerecht anwenden. Bisher war dafür die Einschaltung eines Tierarztes erforderlich.
Vor der Narkose und der Kastration ist zudem ein Schmerzmittel zu verabreichen, das die Schmerzen des Ferkels bei nachlassender Betäubung lindert. Die Verordnung enthält des Weiteren Vorschriften für eine hygienische Durchführung der Kastration sowie Regeln für deren Dokumentation.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Schweinhalter bei der Beschaffung von Narkosegeräten finanziell unterstützen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.
Mittwoch, 8. Mai 2019/ Bundeskabinett/ Deutchsland.
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