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Flämische Regelung zur Verringerung der Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete

Kommission genehmigt flämische Beihilferegelung in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verringerung der Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete.

20 August 2024
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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine flämische Regelung in Höhe von 60 Mio. EUR genehmigt, mit der Viehzüchter für den freiwilligen und endgültigen Ausstieg aus der Tierhaltung entschädigt werden sollen, um die Stickstoffeinträge in Naturschutzgebiete Flanderns zu verringern.

Die Regelung, die bis zum 31. Dezember 2027 laufen soll, kann von Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Viehhaltern in Flandern in Anspruch genommen werden, die freiwillig und endgültig ihre Zuchttätigkeit aufgeben und sich in besonderen Schutzgebieten oder in Gebieten befinden, in denen die Stickstoffbelastung der jeweiligen Standorte ein bestimmtes Niveau erreicht.

Im Rahmen der Regelung, die aus drei Maßnahmen besteht, werden die Beihilfen in Form von Direktzuschüssen gewährt. Mit der ersten Maßnahme werden alle Begünstigten der Regelung für bis zu 120 % der Verluste entschädigt, die durch die Stilllegung ihrer Tierhaltung entstehen. Diese Verluste beziehen sich auf Vermögenswerte wie Gebäude, Material und Tiere, die Kosten für den Abriss von Betriebsgebäuden und die Kosten für Abfindungszahlungen an betroffene Mitarbeiter. Die beiden anderen, ergänzenden Maßnahmen sehen einerseits Ausgleichszahlungen von bis zu 10.000 € für Unternehmensberatung und andererseits Investitionsbeihilfen für die Umstellung auf Ackerbau in Höhe von bis zu 40 % der Kosten (65 % für Junglandwirte) vor, wobei der Höchstbetrag bei 600.000 € pro Begünstigtem liegt.

20. Juni 2024/ EK/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/

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