Wie die französische Tageszeitung Le Figaro berichtet, stimmten am vergangenen Mittwoch die französischem Abgeordneten im Ausschuss für die Einführung einer umsatzabhängigen Sondersteuer für fleischverarbeitende Unternehmen, um einen Hilfsfonds für die krisengeschüttelten Viehzüchter zu finanzieren. Die Abgabe soll von allen Unternehmen mit einem Umsatz von über 250 Millionen Euro entrichtet werden.
Damit dieser Änderungsantrag in den Gesetzesentwurf zum Nachtragshaushaltsplan für 2015 aufgenommen wird, muss während der Prüfung des Textes im Plenum erneut über ihn abgestimmt werden.
Donnerstag, 26. November 2015/ Le Figaro/ Frankreich.
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