Im französischen Staatsanzeiger wurde am vergangenen Freitag eine Verordnung zur Regelung von obligatorischen Gesundheitskontrollen in Schweinehaltungsbetrieben veröffentlicht. Die Kontrollbesuche in den Betrieben werden von einem Veterinärmediziner durchgeführt und stehen im Zusammenhang mit den Kontrollen von Schlachtbetrieben im Rahmen des Programms zur visuellen Fleischuntersuchung.
Die obligatorischen Gesundheitskontrollen haben zum Ziel, die Viehzüchter sowohl für die veterinärmedizinischen Aspekte des Gesundheitsschutzes als auch die Maßnahmen zu sensibilisieren, die getroffen werden können, um die Kontrolle von Gesundheitsrisiken in ihren Betrieben zu verbessern.
Während der Kontrollbesuche werden Daten und Informationen erfasst, die im Zusammenhang mit der öffentlichen Tiergesundheit stehen und ganz oder teilweise verschiedene Aspekte wie etwa die Art der Anlagen und Einrichtungen, das Hygienemanagement, den Tierschutz und die Vorgehensweisen der Betriebe in Bezug auf Gesundheitsrisiken und Biosicherheit betreffen. Ebenso dienen sie der Aktualisierung der entsprechenden Gesundheitsregister und -unterlagen.
Freitag, 30. Januar 2015/ JORF/ Frankreich
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