Futtermittelzusatzstoffe sind für 10 Jahre zugelassen. Anschließend müssen die Antragsteller einen neuen Antrag stellen, aus dem hervorgeht, dass der Zusatzstoff unter den Zulassungsbedingungen für Zieltierarten, Verbraucher, Anwender und die Umwelt weiterhin sicher ist.
Die Bewertung von Verlängerungsanträgen ist einfacher, da sich diese Anträge ausschließlich auf die Sicherheit des Produkts konzentrieren, es sei denn, der Antragsteller schlägt Änderungen des Zusatzstoffs (z. B. Herstellungsverfahren oder Zusammensetzung) oder der Zulassungsbedingungen (z. B. unterschiedliche Zieltierarten, Verwendungsbedingungen) vor.
Guidance on the renewal of the authorisation of feed additives
07. Januar 2021/ EFSA/ Europäische Union.
https://www.efsa.europa.eu/