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Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung von EU-Kommission geprüft

Die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft. Sie hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert.

27 Januar 2023
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung nach der so genannten Transparenzrichtlinie bei der Europäischen Kommission notifiziert. Das heißt, die EU-Kommission hat den Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland grundsätzlich geprüft. Sie hat im Rahmen dieses Verfahrens keine Bedenken geäußert.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine echte Wahl für mehr Tierschutz bekommen. Mit dem geplanten ersten Schritt wird unverpacktes Schweinefleisch gekennzeichnet. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten. Wesentliche Änderungen im parlamentarischen Verfahren können eine erneute Notifizierungspflicht auslösen.

25. Januar 2023/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de

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