Die Europäische Kommission hat heute eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit und zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU angesichts steigender Nahrungsmittelpreise und Kosten für Betriebsmittel wie Energie und Düngemittel vorgelegt. Der weltweite Anstieg der Rohstoffpreise, der durch die Invasion Russlands in die Ukraine weiter beschleunigt wurde, hat erneut deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgungsketten der EU im Einklang mit der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ widerstandsfähiger und nachhaltiger werden müssen.
Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln in der EU ist derzeit nicht gefährdet, da der Kontinent bei vielen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weitgehend autark ist. Unsere Landwirtschaft ist jedoch ein Nettoimporteur bestimmter Produkte, z. B. Eiweißfuttermittel. Die dadurch bedingte Anfälligkeit und die hohen Betriebsmittelkosten, z. B. für Düngemittel und fossile Energieträger, stellen die Landwirtinnen und Landwirte vor große Herausforderungen und bergen die Gefahr steigender Lebensmittelpreise.
Unterstützung der Landwirte und Verbraucher in der EU
- Ein Hilfspaket von 500 Millionen Euro, das auch die Inanspruchnahme der Krisenreserve einschließt, um die von den schwerwiegenden Folgen des Krieges in der Ukraine am stärksten betroffenen Erzeuger zu unterstützen. Auf dieser Grundlage könnten die Mitgliedstaaten Landwirtinnen und Landwirten zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren, um zur weltweiten Ernährungssicherheit beizutragen oder Marktstörungen aufgrund höherer Betriebsmittelkosten oder Handelsbeschränkungen abzufedern. Der Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die nachhaltige Verfahren anwenden, sollte Vorrang eingeräumt werden, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass die Maßnahmen auf die am stärksten von der Krise betroffenen Sektoren und Landwirtinnen und Landwirte ausgerichtet sind.
- Höhere Vorschüsse für Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogene Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirtinnen und Landwirte ab dem 16. Oktober 2022.
- Maßnahmen zur Marktstützung für den Schweinefleischsektor, der sich in einer besonders schwierigen Lage befindet.
- Eine außergewöhnliche und befristete Ausnahmeregelung, um die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zuzulassen und gleichzeitig die Ökologisierungszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte in vollem Umfang beizubehalten. Dies wird die Produktionskapazität der EU trotz der begrenzten Verfügbarkeit fruchtbarer Flächen erhöhen.
- Die besondere vorübergehende Flexibilität bei bestehenden Einfuhrvorschriften für Futtermittel wird dazu beitragen, den Druck auf den Futtermittelmarkt zu verringern.
24. März 2022/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/commission/