Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und Japan tritt am 1. Februar 2019 in Kraft. Unternehmen und Verbraucher in ganz Europa und Japan können nun von der größten offenen Handelszone der Welt profitieren.
Bei den Agrarausfuhren der EU wird das Abkommen insbesondere Folgendes bewirken:
- Beseitigung der japanischen Zölle auf viele Käsesorten, wie Gouda und Cheddar (derzeitiger Zollsatz: 29,8 %), aber auch auf Wein (durchschnittlicher Satz derzeit: 15 %)
- voraussichtlich erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU nach Japan; bei Schweinefleisch zollfreie Ausfuhr von verarbeitetem Fleisch und nahezu zollfreie Ausfuhr von Frischfleisch
- Schutz von über 200 hochwertigen europäischen Agrarerzeugnissen (sogenannten geografischen Angaben) in Japan sowie Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU
Donnerstag, 31. Januar 2019 / EG / Europäische Union.
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