Das von der Kommission ausgehandelte Handelsabkommen ist das erste seiner Art, bei dem ausdrücklich auf das Pariser Klimaschutzübereinkommen Bezug genommen wird. Mit dem Abkommen wird eine offene Handelszone geschaffen, in der 635 Millionen Menschen leben und fast ein Drittel des gesamten weltweiten BIP erwirtschaftet wird. Bei dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft handelt es sich um das erste bilaterale Rahmenabkommen, das zwischen der EU und Japan geschlossen wurde.
Vor der heute durchgeführten Abstimmung wurde auch im japanischen Parlament ein entsprechender Beschluss gefasst, sodass die parlamentarische Ratifizierung des Abkommens durch beide Partner nunmehr abgeschlossen ist. Damit ist der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens am 1. Februar 2019 geebnet. Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen, Landwirte, Arbeitnehmer und Verbraucher in der EU von den Vorteilen profitieren können, die mit einem einfacheren und schnelleren Handel zwischen der EU und Japan verbunden sind.
Das Abkommen sieht insbesondere Folgendes vor eine möglicherweise erhebliche Steigerung der Rindfleischausfuhren der EU sowie die Eröffnung zusätzlicher Möglichkeiten für die Ausfuhr von Schweinefleischerzeugnissen und den Schutz von über 200 geografischen Angaben und hochwertigen traditionellen europäischen Spezialitäten in Japan sowie den Schutz einer Auswahl japanischer geografischer Angaben in der EU.
Zeitplan für die Abkommen und nächste Schritte
Die Verhandlungen über das Abkommen über eine strategische Partnerschaft und das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wurden 2013 aufgenommen. Beide Abkommen wurden anlässlich des EU-Japan-Gipfels am 17. Juli 2018 unterzeichnet.
Am 29. November bzw. am 8. Dezember ratifizierten die beiden Kammern des japanischen Parlaments das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Die heute vom Europäischen Parlament gegebene Zustimmung ebnete den Weg für den Abschluss und das Inkrafttreten des Handelsabkommens. Die noch verbleibenden Formalitäten dürften rechtzeitig erfüllt sein, sodass das Abkommen bereits am 1. Februar 2019 in Kraft treten kann.
Für das Inkrafttreten des Abkommens über eine strategische Partnerschaft bedarf es noch der Ratifizierung durch die EU-Mitgliedstaaten. Das Abkommen kann aber zu einem großen Teil bereits Anfang 2019 provisorisch angewendet werden.
Mittwoch, 12. Dezember 2018 / CE / Europäische Union.
http://europa.eu/rapid