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Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland tritt in Kraft

Die EU-Landwirte werden von der Abschaffung der Zölle auf wichtige EU-Ausfuhren wie Schweinefleisch profitieren.

8 Mai 2024
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Unternehmen, Erzeuger und Landwirte in der EU können mit dem heutigen Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen der EU und Neuseeland eine Vielzahl neuer Exportmöglichkeiten nutzen (1. Mai 2024). Durch das Abkommen dürften sich die Zölle für EU-Unternehmen jährlich um 140 Mio. EUR verringern.

Es wird davon ausgegangen, dass der Handel zwischen der EU und Neuseeland innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wachsen und die Ausfuhren der EU jährlich um bis zu 4,5 Milliarden EUR steigen werden. Die Investitionen der EU in Neuseeland könnten um bis zu 80 % ansteigen. In diesem wegweisenden Abkommen sind ferner beispiellose Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten wie die Einhaltung des Übereinkommens von Paris und der grundlegenden Arbeitnehmerrechte.

Die Landwirte in der EU werden von der Abschaffung der Zölle auf wichtige EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse profitieren. Darüber hinaus schützt das Abkommen die vollständige Liste der Weine und Spirituosen aus der EU (fast 2 000 Namen), etwa Prosecco und Champagner, sowie 163 der bekanntesten traditionellen EU-Erzeugnisse (geografische Angaben) wie Feta-Käse, Istarski pršut (istrischer Schinken) und Lübecker Marzipan. Zugleich werden sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU wie Rind- und Schaffleisch sowie Milchprodukte durch sorgfältig gestaltete Zollkontingente geschützt.

1. Mai 2024/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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