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Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt in Kraft

Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft.

2 Februar 2024
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Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss an Verkaufsstellen verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

Mit der entsprechenden von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnung kommt die Bundesregierung einem langgehegten Wunsch aus der Landwirtschaft nach: "Kundinnen und Kunden können sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so unsere deutsche Landwirtschaft unterstützten. ‚Made in Germany‘ steht nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern".

Die EU-Kommission prüft derzeit, verpflichtende Herkunftsangaben auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Das BMEL unterstützt grundsätzlich die Pläne der EU-Kommission. Da die EU-Kommission jedoch bisher keinen Legislativvorschlag vorgelegt hat, nimmt das BMEL derzeit die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung in den Blick.

31. Jan 2024/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de/

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