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Japan hebt die Schutzmaßnahmen für Schweinefleisch auf

Ab dem 1. April 2020 wird Japan die Schutzmaßnahmen für Schweinefleisch nicht mehr auf Erzeugnisse anwenden, die aus Mitgliedsländern der Welthandelsorganisation importiert werden, da praktisch alle Schweinefleischimporte nun durch Handelsabkommen mit separaten Schutzmechanismen abgedeckt sind.

11 Februar 2020
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Am 20. Dezember 2019 kündigte die japanische Regierung ihre Absicht an, das Gesetz über vorübergehende Zollmaßnahmen zu überarbeiten, um die Schutzmaßnahmen für Schweinefleisch aufzuheben, die bislang für alle Handelspartner, die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind, galten. Die Änderung wird voraussichtlich zum 1. April 2020 mit dem Beginn des japanischen Geschäftsjahrs 2020 in Kraft treten. Nach dem Inkrafttreten des Handelsabkommens zwischen den USA und Japan am 1. Januar 2020 stammen nun praktisch alle Schweinefleischimporte Japans von Handelspartnern, mit denen gesonderte Schutzmechanismen vereinbart wurden, sodass die WTO-Schutzmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind.

Die Schutzmaßnahmen für Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse wurden zuletzt im August 2004 aktiviert, was zu einer Erhöhung des Einfuhrpreises für Schweinefleisch von 524 Yen/kg auf 653 Yen/kg während des restlichen Jahres führte.

30. Dezember 2019/ USDA/ Vereinigte Staaten.
https://apps.fas.usda.gov/

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