Das SDVC (Swine Delta Coronavirus)ist seit dem 20. Mai 2014 als meldepflichtige Krankheit in der Provinz Alberta eingestuft worden, da eine Ausbreitung innerhalb der Region Alberta zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden für die Schweineindustrie führen könnte.
Deshalb sollen ab dem 20. Mai 2014 alle bestätigten oder vermuteten Fälle von SDVC in Alberta dem amtlichen Tierarzt innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Durch die Meldepflicht soll das Risiko gemindert werden, dass das Virus sich in der Region endemisch ausbreitet. Die Schweineindustrie wird dabei im Rahmen des „Alberta Swine Enteric Corona Virus Disease Control Plan“ von der Alberta Agriculture and Rural Development (ARD) unterstützt:
- Untersuchung von Proben auf SDCV im Labor
- Koordination der Maßnahmen bei der Bestätigung der ersten Fälle in Alberta
- Kommunikation mit Interessenvertretern
- Zusammenarbeit mit lokalen Tierärzten zur Beratung über die Umsetzung der Biosicherheit und Bekämpfungsmaßnahmen für die betroffenen Bestände.
Tuesday May 20, 2014/ Alberta POrk/ Canada.
http://www.albertapork.com