Die kanadische Lebensmittelinspektionsbehörde (CFIA) und die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission (DG SANTE) haben sich auf eine Zoneneinteilung für die Afrikanische Schweinepest (ASP) geeinigt.
Die Vereinbarung wird einen sicheren Handel mit Schweinefleischerzeugnissen aus seuchenfreien Gebieten im Falle eines ASP-Ausbruchs ermöglichen.
Die Zoneneinteilung ist ein international anerkanntes Instrument, das zur Bekämpfung von Krankheiten und zur Erleichterung des internationalen Handels eingesetzt wird. Wenn in einem Gebiet ein positiver ASP-Fall festgestellt wird, werden geografische Grenzen definiert, um den Ausbruch zu begrenzen. Mithilfe dieser geografischen Grenzen werden in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) Kontrollzonen festgelegt. Die Gebiete außerhalb dieser Kontrollzonen sind seuchenfreie Gebiete.
Obwohl im Rahmen des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der EU bereits Zoneneinteilungsgrundsätze für die ASP gelten, ist das Abkommen ein zusätzlicher Schritt in der internationalen Zusammenarbeit, um das ASP-Risiko zu verringern und gleichzeitig den sicheren Handel zu gewährleisten.
Mittwoch, 3. Juli 2019/ CFIA/Kanada.
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