Die Forderung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates nach deutlich niedrigeren Bestandsuntergrenzen für die Mitteilungspflichten erhielt keine Mehrheit.
Deshalb müssen Betriebe, die nicht mehr als 250 Mastschweine halten, auch künftig keine Angaben über den Einsatz von Antibiotika machen. Damit bestätigte der Bundesrat den Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
16.06.2014 / ISN / Deutschland http://www.schweine.net/