Die Kommission begrüßt die Entscheidung der Vereinigten Staaten, das System der Regionalisierung anzuerkennen, mit dem die EU die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen eindämmen will.
Die Kommission begrüßt es, dass die Vereinigten Staaten das System der Regionalisierung anerkannt haben, das die EU zur Eindämmung von Tierseuchen einsetzt. Diese Anerkennung wird dazu beitragen, beim Ausbruch einer Seuche Störungen des Handels zu vermeiden. Allein 2014 hatte der Handel mit Schweinefleischerzeugnissen zwischen der EU und den USA ein Volumen von schätzungsweise 335 Millionen EUR.
In der Bekanntmachung im US-amerikanischen öffentlichen Anzeiger (Federal Register) erkennt der US Animal and Plant Health Inspection Service (Abteilung für Tier- und Pflanzengesundheitskontrolle) jede Region in der EU an, in der von der EU oder einem ihrer Mitgliedstaaten wegen der Afrikanischen Schweinepest auferlegte Beschränkungen gelten. Damit erkennt diese Behörde die EU als Gebietseinheit mit einheitlichem Tiergesundheitsrecht, einer Veterinäroberaufsicht und einheitlichen Seuchenbekämpfungsprogrammen an. Dies bedeutet, dass die Vereinigten Staaten selbst keine Bewertungen mehr durchführen, sondern Beschlüsse der EU über von der Afrikanischen Schweinepest betroffene Regionen akzeptieren.
Hintergrund
Vor dieser Bekanntmachung haben die Vereinigten Staaten die Einfuhr von Schweinen und Schweineerzeugnissen aus Regionen, in denen die Afrikanische Schweinepest auftrat, beschränkt oder verboten. Solche Regionen wurden auf der Website der Tiergesundheitsbehörde namentlich genannt. Nach dem neuen Verfahren wird künftig nur noch auf die von der EU mit Beschränkungen belegte Zone verwiesen.
Dienstag, 20. Oktober 2015/ EK/ Europäische Union.
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