Die Europäische Kommission hat der Gründung eines gemeinsamen Unternehmens durch die dänische Danish Crown und die deutsche Westfleisch nach Maßgabe der EU-Fusionskontrollverordnung zugestimmt. Das gemeinsame Unternehmen namens Westcrown mit Sitz in Deutschland wird im Bereich der Entbeinung von Sauenschlachtkörpern und dem anschließenden Vertrieb und Verkauf von frischem Sauenfleisch tätig sein.
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Tatsache, dass Danish Crown ihre Sauenschlachtkörper in Zukunft an Westcrown anstatt wie bislang an unabhängige deutsche Entbeiner liefern wird, Auswirkungen auf deren Beschaffungspolitik und möglicherweise auch Geschäftstätigkeit haben wird. Die Kommission stellte jedoch auch fest, dass eine ausreichende Anzahl an starken Unternehmen im Bereich der Entbeinung von Sauenschlachtkörpern im Geschäft bleiben wird, um einen gesunden Wettbewerb zu gewährleisten. Westcrown werde daher nicht in der Lage sein, Preiserhöhungen durchzusetzen oder den nachgelagerten Märkten der Sauenfleischverarbeitung ungünstige Konditionen aufzuerlegen.
Donnerstag, 3. Dezember 2015/ EK/ Europäische Union.
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