Die Kommission hat zwei GVO, nämlich die Maissorten MON87427 und NK603xT25, zur Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen.
Die beiden GVO haben die verschiedenen Etappen des gesetzlich geregelten Zulassungsverfahrens durchlaufen und eine positive wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erhalten. Die Risikobewertung wurde von der EFSA in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durchgeführt. Das Ergebnis der Abstimmung über die Zulassung der GVO lautete sowohl im Ständigen Ausschuss als auch im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“.
Die Zulassungen gelten für einen Zeitraum von 10 Jahren, und alle aus diesen GVO hergestellten Erzeugnisse unterliegen strengen EU-Vorschriften in Bezug auf Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Die Zulassungsbeschlüsse gelten nicht für den Anbau im EU-Hoheitsgebiet.
Freitag, 4. Dezember 2015/ EK/ Europäische Union.
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