Am 29. Juli 2011 erließ die Kommission den Durchführungsbeschluss 2011/489/EU, mit dem Belgien ermächtigt wurde, unter bestimmten Voraussetzungen in der Region Flandern pro Hektar und Jahr die Aufbringung von bis zu 250 kg Stickstoff aus Viehdung zu gestatten. Diese Ausnahmeregelung betraf rund 2.970 Landwirte und eine Fläche von 82.820 ha und lief am 31. Dezember 2014 aus.
Am 7. April 2015 beantragte Belgien bei der Kommission die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Region Flandern.
Mit dem Erlass des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/1499 hat die Europäische Kommission entschieden, die Verlängerung der Ausnahmeregelung bis zum 31. Dezember 2018 zu gewähren.
Dienstag, 8. September 2015/ ABl. EU/ Europäische Union.
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