Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Sigma-Aldrich durch Merck nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Beide Unternehmen sind weltweit im Bereich der Biowissenschaft tätig. Der Genehmigungsbeschluss unterliegt der Bedingung, dass bestimmte Vermögenswerte von Sigma-Aldrich, insbesondere Produktionsanlagen in Deutschland, bestimmte Markenrechte sowie Vertriebspersonal, veräußert bzw. abgetreten werden. Die Kommission hatte Bedenken, dass das aus der Übernahme hervorgehende Unternehmen auf dem Markt für bestimmte Laborchemikalien unzureichendem Wettbewerbsdruck vonseiten der verbleibenden Konkurrenten ausgesetzt gewesen wäre, was Preisanstiege hätte nach sich ziehen können. Durch die Verpflichtungen der Unternehmen wurden diese Bedenken ausgeräumt.
Untersuchung der Kommission
Die Kommission nahm im Rahmen ihrer Untersuchung die wichtigsten Produktbereiche unter die Lupe, in denen Sigma-Aldrich und Merck derzeit zueinander im Wettbewerb stehen. Dies sind insbesondere biowissenschaftliche Produkte, Rohstoffe für die pharmazeutische Produktion sowie Laborchemikalien.
Die Untersuchung ergab, dass sich die Tätigkeiten der beiden Unternehmen in Bezug auf biowissenschaftliche Produkte und Rohstoffe für die pharmazeutische Produktion weitgehend ergänzen und es auf diesen Märkten auch nach der Übernahme eine Reihe starker Wettbewerber geben wird, darunter multinationale Unternehmen wie Thermo Fisher und Avantor.
In Bezug auf den Markt für bestimmte Laborchemikalien gab es der Untersuchung der Kommission zufolge hingegen Anlass zu Bedenken. So stellte die Kommission fest, dass die Übernahme die Märkte für Lösungsmittel sowie anorganische Stoffe, die Unternehmen und Forschungszentren in Laboratorien verwenden, beeinträchtigen könnte.
Angesichts der Zusammenwirkung dieser drei Faktoren hätte die Übernahme zum Wegfall eines wesentlichen Wettbewerbers im Bereich der Lieferung von Lösungsmitteln und anorganischen Stoffen geführt. Zudem gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die verbleibenden Marktteilnehmer nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben, um Preissteigerungen zu verhindern.
Verpflichtungen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, boten die beiden Unternehmen umfangreiche Abhilfemaßnahmen an, die alle wesentlichen Etappen der Herstellung, Lieferung und Vermarktung der betreffenden Produkte betreffen.
Nach einem umfangreichen Markttest bei Kunden und Wettbewerbern von Merck und Sigma-Aldrich boten die beiden Zusammenschlussparteien an, ihre Verpflichtungsangebote nachzubessern. Auf der Grundlage des Markttests kam die Kommission zu dem Schluss, dass die überarbeiteten Verpflichtungen geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Daher stellte sie fest, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungen geänderten Form keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.
Das Vorhaben wurde am 21. April 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Montag, 15. Juni 2015/ EK/ Europäische Union.
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