Die EU-Kommission hat die ersten Elemente des Anfang September angekündigten Sonderhilfspakets für die EU-Landwirte und -Viehzüchter in Höhe von 500 Mio. Euro verabschiedet. Die Verordnungsvorschläge für die meisten übrigen Maßnahmen wurden außerdem den Mitgliedstaaten vorgelegt und sollen in den nächsten Tagen und Wochen förmlich verabschiedet werden. Bei dem größten Teil des Hilfspakets handelt es sich um gezielte Beihilfen im Wert von 420 Mio. €, die auf die Mitgliedstaaten verteilt werden.
Um den finanziellen Engpässen zu begegnen, hat die Kommission ebenfalls eine neue Durchführungsverordnung veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität zur Vorziehung und Erhöhung der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der flächenbezogenen Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums einräumt.
Darüber hinaus hat die Kommission sowohl die Texte für die verbesserten Beihilferegelungen für die private Lagerhaltung bestimmter Milcherzeugnisse, die dazu dienen sollen, Marktungleichgewichte auszugleichen, als auch die für die Erhöhung der Mittel zur Förderung des Absatzes insbesondere auf Drittlandsmärkten (+ 30 Mio. €) abgefasst. Ferner verfolgt die Kommission weiterhin aufmerksam die Situation auf dem Schweinefleischmarkt und ist auf die Einführung einer verbesserten Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch vorbereitet.
Freitag, 2. Oktober 2015/ EK/ Europäische Union.
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