X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0
Lesen Sie diesen Artikel in:

Kommission verweist einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican an dänische Wettbewerbsbehörde

Die Europäische Kommission hat einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican auf Antrag der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde an diese verwiesen.

20 Juli 2015
X
XLinkedinWhatsAppTelegramTelegram
0

Die Europäische Kommission hat einen Teil der Fusionskontrollsache Danish Crown/Tican auf Antrag der dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde an diese verwiesen. Die beiden dänischen Unternehmen sind in der Schlachtung und Fleischverarbeitung tätig. Nach einer vorläufigen Prüfung des Falls stellte die Kommission fest, dass durch den geplanten Zusammenschluss eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf bestimmten Märkten in Dänemark droht. Diese Aspekte werden nun von der dänischen Wettbewerbsbehörde nach nationalem Recht geprüft. Gleichzeitig hat die Kommission den geplanten Zusammenschluss auf seine Auswirkungen in anderen Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Schweden und Polen) geprüft und nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, da er außerhalb Dänemarks keine erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im EWR zur Folge haben wird.

Freitag , 17. Juli 2015/ EK/ Europäischen Union
http://europa.eu/rapid

Kommentare zum Artikel

Dieser Bereich ist nicht dazu bestimmt, Autoren über ihre Artikel zu befragen, sondern bietet Platz für eine offene Diskussion unter den 3drei3.de Nutzern.
Schreiben Sie einen neuen Kommentar

Zugang nur für registrierte 333 Nutzer. Um einen Kommentar zu schreiben, müssen Sie eingeloggt sein.

Sie sind nicht in diese Liste eingetragen. 3drei3 in 3 Minuten

Zweiwöchentlicher Newsletter über alle Updates bei 3drei3.de

Melden Sie sich an und tragen Sie sich in die Liste ein.