Die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC), der wissenschaftliche Dienst der Kommission, hat eine einheitliche Methodik entwickelt, mit deren Hilfe die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten Zusammensetzung und Eigenschaften von Lebensmittelprodukten vergleichen können, die innerhalb der Union in gleich aussehender Verpackung vertrieben werden. Dies ist eine weitere Initiative der Kommission, mit der sie die Maßnahmen ergänzt, die sie im Anschluss an Präsident Junckers Rede zur Lage der Union ergriffen hat.
Die Methodik ist ein weiterer Bestandteil der Maßnahmen im Rahmen der Kommissionsinitiative zur Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher, die auf Folgendes abzielt:
- die Verbraucherrechte sollen klargestellt und gestärkt werden, u. a. durch das Verbot der die Verbraucher irreführenden Praxis der Vermarktung von zweierlei Qualität,
- qualifizierte Einrichtungen sollen Verbandsklagen im Namen der Verbraucher erheben können und
- die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten sollen strengere Strafen verhängen können.
Hintergrund
Nachdem mehrere EU-Mitgliedstaaten Fälle von Lebensmitteln von zweierlei Qualität gemeldet hatten, hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher unabhängig von dem Land, in dem sie leben, auf die Qualität der erworbenen Produkte vertrauen können.
Neben der Methodik wurden folgende weitere Maßnahmen beschlossen:
- Leitlinien für die Anwendung des EU-Lebensmittel- und Verbraucherschutzrechts auf Produkte von zweierlei Qualität (siehe Pressemitteilung)
- Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Rahmen der neu gestalteten Rahmenbedingungen für die Verbraucher, der am 11. April 2018 von der Kommission angenommen wurde und für rechtliche Klarheit bei der Bewertung von möglichen Fällen von zweierlei Qualität sorgen soll
Donnerstag, 14. Juni 2018 / CE / Europäische Union.
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