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Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung des Maul- und Klauenseuche- Virus aus Libyen und Marokko

Außerdem sind Libyen und Marokko potenzielle Transitländer für Tiertransportfahrzeuge auf dem Rückweg aus anderen afrikanischen Ländern in die Union.

18 Januar 2016
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Am 2. November 2015 meldete Marokko der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden „OIE“) die Bestätigung eines Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche des Serotyps O im westlichen Teil seines Hoheitsgebiets. Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Marokko kann die Tierbestände der Union ernsthaft gefährden. Die Lage in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Libyen ist weiterhin ungewiss, und es wird eine erhebliche Anzahl von Sendungen mit lebenden Rindern aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in dieses Land ausgeführt. Außerdem sind Libyen und Marokko potenzielle Transitländer für Tiertransportfahrzeuge auf dem Rückweg aus anderen afrikanischen Ländern in die Union.

Die Lage in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche in Libyen und Marokko erfordert gewisse Schutzmaßnahmen auf Unionsebene, die dem Überleben des Maul-und-Klauenseuche-Virus in der Umwelt und möglichen Übertragungswegen des Virus Rechnung tragen.

pdf Durchfürungsbeschluss (EU) 2015/2217 Der Kommission

 

 

Dienstag 1. Dezember 2015 / Amtsblatt der EU / Europäischen Union.
http://eur-lex.europa.eu

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