Dazu legen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/2977) vor, der die Befugnisse im Tiergesundheitsgesetz erweitert. Den zuständigen Behörden soll es erleichtert werden, unter anderem ein Gebiet absperren zu können, den Personen- oder Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine vermehrte Suche von toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern. Durch die Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen die Bundesländer außerdem Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festlegen - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen. Die Afrikanische Schweinepest befällt als Viruserkrankung ausschließlich Haus- und Wildschweine. Die Fraktionen sehen Handlungsbedarf, weil seit Jahren Fälle beim Schwarzwild in Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Russland auftreten und seit dem Frühjahr 2014 im Grenzgebiet zu diesen Drittländern in Litauen, Lettland, Estland und Polen ebenfalls Fälle von ASP festgestellt wurden.
Montag, 26. Juni 2018/ Deutscher Bundestag/ Deutschland.
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