Die EFSA weitet die Anwendung ihres harmonisierten Modells zur Meldung probenbezogener Daten auf die Erhebung von Daten zu Tierarzneimittelrückständen in Tieren und tierischen Erzeugnissen aus.
Die Meldung probenbezogener Daten unter Verwendung standardisierter Elemente zur Probenbeschreibung findet bereits Anwendung bei der Datenerhebung zum Vorkommen von Stoffen in Lebensmitteln, etwa in den Bereichen Lebensmittelzusätze, chemische Kontaminanten, Pestizidrückstände und Antibiotikaresistenzen.
Die Daten aus der Überwachung auf Tierarzneimittelrückstände werden derzeit jährlich in aggregierter Form in eine von der Europäischen Kommission gepflegten Datenbank eingespeist. Die EFSA untersucht anschließend diese Daten und stellt die Ergebnisse in Jahresberichten zusammen. Aggregierte Daten bieten sich jedoch nicht für komplexe statistische Analysen an und sind von begrenztem Wert für quantitative Expositionsabschätzungen und Risikobewertungen. Der Übergang zur direkten Erhebung von Daten in einem probenbezogenen Format ermöglicht der EFSA und der Europäischen Kommission, Fragen in Bezug auf die Risikobewertung und das Risikomanagement von Tierarzneimittelrückständen gezielter anzugehen.
Dienstag, 31. März, 2015/ EFSA/ Europäische Union.
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